Verlangen Sie, dass alle Schiffe in Ihrer Lieferkette in der Liste der zugelassenen Schiffe der RFO, in der sie fischen, aufgeführt sind.
Element 1
Kategorie
Transparenz
Unterkategorie
Verpflichtung / Bedarf des Käufers
Kategorie Führung
Alle Ankäufe müssen von Schiffen getätigt werden, die zum Zeitpunkt der Fangreise im Schiffsregister der RFO aufgeführt sind, die für das Meeresgebiet zuständig ist, in dem der Thunfisch gefangen wurde, sofern das Schiff eine Größe hat, die im Schiffsregister der RFO aufgeführt ist.
Bezieht das Unternehmen seine Ware von Schiffen, die nicht bei einer RFO registriert sind, muss es entsprechende Nachweise (z. B. nationale Schiffsregister, Kopien von Schiffslizenzen usw.) vorlegen, um die Wirksamkeit des Systems zur Überprüfung der Beschaffung zu belegen.
Mittel der Verifizierung
Überprüfung (i) der unter 1.2.1 vorgelegten vierteljährlichen Berichte und (ii) des Systems des Unternehmens, um sicherzustellen, dass die Einkäufe von ordnungsgemäß gelisteten Schiffen stammen. Bezieht das Unternehmen Fisch von Schiffen, die nicht bei einer RFO registriert sind, prüft der Prüfer zusätzliche Nachweise, dass das Schiff von der RFO-Liste ausgenommen und während des Prüfungszeitraums rechtmäßig zum Fischfang berechtigt war. Die Rückverfolgbarkeit, die Überprüfung der RFO-Schiffsregister und die Kontrolle der Meeresgebiete, in denen die Schiffe fischen, dienen der weiteren Überprüfung des Systems.
Wenn keine vierteljährlichen Berichte verfügbar sind, bittet das Unternehmen die Lieferanten um eine Liste aller Schiffe und der entsprechenden Regionen, von denen sie bezogen werden. Anschließend werden die Schiffe auf dieser Liste mit den von der RFMO genehmigten Schiffsdaten abgeglichen.
Vorgeschlagene Häufigkeit
Jährlich
Element 2
Kategorie
Transparenz
Unterkategorie
Verpflichtung / Bedarf des Käufers
Kategorie Führung
Alle Käufe müssen von Schiffen getätigt werden, die die Flagge eines Mitglieds oder eines kooperierenden Nichtmitglieds (CNM) der betreffenden RFO führen oder die bei der RFO einen dieser beiden Status beantragt haben. Ist eine Mitgliedschaft im Rahmen des RFO-Übereinkommens nicht möglich, dürfen die Unternehmen nur mit Schiffen handeln, die die Flagge eines eingeladenen Sachverständigen oder einer anderen anerkannten Bezeichnung einer solchen RFO führen.
Mittel der Verifizierung
Überprüfung (i) der unter 1.2.1 vorgelegten vierteljährlichen Berichte und (ii) des Systems des Unternehmens, um sicherzustellen, dass die Einkäufe von ordnungsgemäß gelisteten Schiffen stammen. Bezieht das Unternehmen Fisch von Schiffen, die nicht bei einer RFO registriert sind, prüft der Prüfer zusätzliche Nachweise, dass das Schiff von der RFO-Liste ausgenommen und während des Prüfungszeitraums rechtmäßig zum Fischfang berechtigt war. Die Rückverfolgbarkeit, die Überprüfung der RFO-Schiffsregister und die Kontrolle der Meeresgebiete, in denen die Schiffe fischen, dienen der weiteren Überprüfung des Systems.
Wenn keine vierteljährlichen Berichte verfügbar sind, bittet das Unternehmen die Lieferanten um eine Liste aller Schiffe und der entsprechenden Regionen, von denen sie bezogen werden. Anschließend werden die Schiffe auf dieser Liste mit den von der RFMO genehmigten Schiffsdaten abgeglichen.
Vorgeschlagene Häufigkeit
Jährlich