In der industriellen Thunfischfischerei, einschließlich aller auf See umgeladenen Bestände, sind 100 % Beobachter (menschlich und/oder elektronisch) vorgeschrieben.
Nur Thunfisch
Kategorie
Transparenz
Unterkategorie
Überwachung der Selbstverpflichtung
Kategorie Führung
Vorschrift, dass der gesamte Thunfisch von Industrieschiffen von Schiffen stammt, die zu 100 % von Beobachtern (menschlich oder elektronisch) überwacht werden, es sei denn, sie sind davon ausgenommen oder durch höhere Gewalt verhindert.
Zu den Industrieschiffen, auf die sich diese Verpflichtung bezieht, können gehören:
- Groß angelegte Ringwadenfischerei 3
- Groß angelegte Langleinenfischerei 4
- Umschlagschiffe 5
Wenn das Schiff EM anstelle eines menschlichen Beobachters einsetzt, muss das System mindestens die Mindestanforderungen für EM erfüllen.
Die Mindeststandards umfassen:
- EM-Ausrüstung und -Installation.
- EM-Betrieb und Datenerfassung.
- Überprüfung der EM-Aufzeichnungen und Berichterstattung.
Mittel der Verifizierung
Beschaffung/Bereitstellung einer Liste von haltbaren Produkten, die von einem Unternehmen verkauft werden, und zufällige Auswahl von vier (4) Produkten, um zu überprüfen, ob sie von Industrieschiffen mit 100%iger Beobachterabdeckung stammen. Bei menschlichen Beobachtern können Kopien des Beobachtervertrags, Besatzungslisten, unterzeichnete und datierte Erklärungen des Kapitäns sowie Umladeerklärungen (falls zutreffend) als Nachweis dienen. Für EM kann der Nachweis die EM-Installations- und Betriebsverträge, EM-Berichte und die Kommunikation mit Institutionen, Organisationen, unabhängigen Unternehmen mit nachgewiesenem Fachwissen und Erfahrung (z. B. mit Beobachterprogrammen an Bord) und/oder anerkannten Forschungseinrichtungen umfassen.
Wenn das Produkt von einem Ringwadenfänger stammt, der im proaktiven Schiffsregister (PVR) eingetragen ist, oder von einem am ISSF teilnehmenden Unternehmen, ist keine weitere Überprüfung erforderlich, da das Schiff bereits auf diese Anforderung hin geprüft wird.
Vorgeschlagene Häufigkeit
Jährlich
3 Große Ringwadenfischer sind Schiffe mit einem Laderaumvolumen von mindestens 335m3.
4 Große Langleinenfischer sind Schiffe mit einer Länge über alles von mindestens 20 m (LOA).
5 Umladeschiffe sind Schiffe, die Thunfisch von Langleinenfängern erhalten, die zum Umladen auf See berechtigt sind.