Alle Fischereierzeugnisse in ihren Lieferketten sind vollständig bis zum Schiff und den Fangdaten rückverfolgbar.

Kategorie

Rückverfolgbarkeit

Unterkategorie

Rückverfolgbarkeits verpflichtung

Kategorie Führung

Nachweis der Fähigkeit, Produkte vom Dosencode oder der Verkaufsrechnung bis zum Schiff und zur Reise zu verfolgen.

Mittel der Verifizierung

Das Unternehmen wird gebeten, Beschaffungsdaten für einen bestimmten Monat vorzulegen (zufällig1 aus einem 12-Monats-Zeitraum ausgewählt), aus denen vier (4) Produktcodes zufällig ausgewählt werden. Das Unternehmen wird dann aufgefordert, nachzuweisen, dass es das Produkt bis zu dem Schiff, das den Fisch gefangen hat, und/oder zu einem am ISSF teilnehmenden Unternehmen zurückverfolgen kann (nur Thunfisch unterliegt bereits der Rückverfolgbarkeitsanforderung). Scheinrückrufe können als Nachweis vorgelegt werden. Zu den zusätzlichen Unterlagen, die als Nachweis vorgelegt werden können, gehören Fangbescheinigungen und Erklärungen des Kapitäns, Lieferantenrechnungen oder Fischtickets, Konnossemente, Produktionsberichte und/oder Lagerbestätigungen / Freigaben und Verkaufsrechnungen.

Vorgeschlagene Häufigkeit

Jährlich

1 Die Zufallsauswahl erfolgt über www.random.org