Alle haltbaren Produkte müssen auf der Verpackung oder auf einer Rückverfolgbarkeits seite eine oder mehrere Fanginformationen enthalten.

Das Unternehmen kann sich allein oder in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren anderen Organisationen für die Sache einsetzen.

Kategorie

Transparenz

Unterkategorie

Rückverfolgbarkeits verpflichtung

Kategorie Führung

Alle haltbaren Produkte müssen auf der Verpackung oder über eine Rückverfolgbarkeitsstelle folgende Angaben2 enthalten: Artenname, Fangmethode und Fanggebiet.

Mittel der Verifizierung

Besorgen Sie sich eine Liste der von der Firma verkauften haltbaren Produkte und wählen Sie vier (4) Produkte nach dem Zufallsprinzip aus, um zu überprüfen, ob sie Informationen über den Namen der Art, die Fangmethode, die Art des Fanggeräts und das Fanggebiet enthalten (unter Verwendung des in der Spalte "Leitlinien für die Kategorie" beschriebenen Formats).

Vorgeschlagene Häufigkeit

Jährlich

2 Wenn das Unternehmen bereits eine ähnliche öffentliche Verpflichtung eingegangen ist, hat diese Vorrang vor der/den in diesem Papier vorgestellten Marktverpflichtung(en).